Fischerei Wallis - Die Neuerungen 2019 - 2023

Eines vorweg. Die grosse Revolution hat (noch) nicht stattgefunden. Dennoch gibt es im neuen 5-Jahres-Beschluss über die Ausübung der Fischerei für die Jahre 2019 bis 2023 einige interessante Änderungen, was neue Reservate (zum Teil für Fliegen- und Kunstköderfischer), Patentbezugsstellen und Preise, sowie Fangzahlbeschränkungen betreffen.
Vorerst fällt auf, dass vor allem im Oberwallis, neben den bereits bestehenden, einige neue Reservate ausgeschieden wurden.
So gibt es neu zwei Gewässer, wo nur die Fliegenfischerei erlaubt ist:

  • Das Lengtalwasser (neu auf der gesamten Länge).
  • Die Turtmänna von der Wasserfassung Hübschweidji bis zur Brücke Zer Tänt.

Dazu kommt eine Strecke, wo nur Kunstköder erlaubt sind:

  • Vom Zusammenfluss der Vispa mit dem Leebach eingangs von Saas-Almagell bis zum Stausee-Mattmark

Dann sind noch einige Gewässer hinzugekommen, wo das Fischen ganz verboten ist:

  • Geschinerbach, Zufluss in den Geschinersee.
  • Niederbach (der neu in den Geschinersee geleitet wird).
  • Auslauf des Geschinersees in die Rhone (neu).
  • Kelchbach vom Zusammenfluss des Bruchji mit dem Kelchbach bis Wiichje (oder einfach gesagt das Blindtälli von Geimen aufwärts).
  • Der Russen Kanal, zwischen der Brücke der Zudannazstrasse und der Brücke der Fischzucht.

Im Unterwallis gibt es neu Einschränkungen bei zwei Teichen:

  • Im Teich «Lac de la Corne » in Sierre/Grône darf das westliche Ufer nicht mehr befischt werden (Markierung beachten).
  • Im Teich «des Mangettes» in Monthey darf im Naturschutzgebiet im westlichen Teil des Teichs nicht mehr gefischt werden (Markierung beachten). Zudem ist die Fischerei nur vom Ufer aus, gestattet.

Was die Patente betrifft, muss die so genannte «Tuberkulosemarke», die früher wohl durchaus Sinn machte, nur noch beim ersten Bezug eines Jahrespatentes (Kanton- oder Kanalpatent) und nicht mehr bei jedem Patentbezug entrichtet werden. Damit werden die Jahrespatente ab dem ersten Patent um 4.50 Franken billiger. Ausländerinnen und Ausländer, die im Besitze einer Aufenthaltsbewilligung sind, und deren Wohnort im Kanton Wallis ist, wird das Fischereipatent neu zum gleichen Preis wie für Einheimische abgegeben. Über die Webseite des Kantons oder des Walliser Fischerverbands können nun sämtliche Patente (inklusive Genfersee) auch online bezogen werden.

Spannend wird es beim Kleingedruckten in Artikel 20, der sogenannten Fangzahlbeschränkung. Daraus ist ersichtlich, dass die Fangzahl von Salmoniden für Jahrespatente wie bisher bei der sehr hohen Zahl von 8 Tagesfängen und 300 Fängen pro Jahr bleibt. Bei allen anderen Patenten wurde die Fangzahl immerhin auf neu 5 Fänge pro Tag limitiert.

In Fliegenfischer-Gewässern dürfen pro Tag einheitlich maximal zwei Fische von mehr als 40 Zentimetern Länge entnommen werden. Bei Kunstköderstrecken ist das Fangmindestmass einheitlich auf 30 Zentimeter festgelegt.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0