Fliegenfischen Oberwallis

Unsere Bergseen. Kleine Juwele!

Drei Mitlieder unseres Vereins haben sich bereit erklärt, ihre privat gepachteten Bergseen unter gewissen Bedingungen allen Vereinsmitgliedern kostenlos zugänglich zu machen. 

 

Es handelt sich um die 3 Seen: 

Dritte See 
(Alpjensee) 2609 m.ü.M, nördlich zwischen Simplon Dorf und Gondo.

 

Pächter: Stefan Wenger (mit weiteren Personen).

 


Mittelsee 

2297 m.ü.M., nördlich von Geschinen.

Pächter: Till Manz (mit weiteren Personen).

 


Distelsee 

2588 m.ü.M., westlich von der Passstrasse zum Nufenenpass.

Pächter: David Briw (mit weiteren Personen).

 


Wer darf fischen?

Wer in einem der oben genannten Seen fischen will, muss:

  • Mitglied von Fliegenfischen Oberwallis sein
  • Inhaber eines SaNa-Ausweises sein
  • Eine kostenlose Fischereibewilligung über diese Webseite gelöst haben
  • Nach dem Fischen eine Fangstatistik ausfüllen

Welche Regeln gelten?

Grundsätzlich gelten dieselben rechtlichen Grundlagen wie für alle anderen kantonalen Bergseen. Im Besonderen gelten zusätzlich nachfolgende Regeln.

 

Die 3 Bergseen gelten als Fliegenfischer-Gewässer, d.h.:

 

Fangzahlbeschränkung

Wie in allen Fliegenfischer-Gewässern des Kantons ist die maximale Fangzahl auf 2 Fische beschränkt. Alle Fische müssen schonend, mit Kescher entnommen werden.

 

Mindestfangmass

Wie in allen Fliegenfischer-Gewässern des Kantons beträgt das Mindestfangmass 40 cm.  Fische unter 40 cm Länge müssen schonend zurückgesetzt werden.

 

Fangstatistik

Jede Fischerin, jeder Fischer muss eine Fangstatistik führen. Jeder gefangene Fisch muss dem Pächter per Mail innert 10 Tagen gemeldet werden, auch dann, wenn er das Mindestfangmass nicht erreicht hat und zurückgesetzt werden musste.

 

Erlaubte Fangmethoden

Erlaubt ist einzig das Fliegenfischen mit Fliegenrute. 

 

Erlaubte Köder

Erlaubt sind künstliche Trockenfliegen, Nymphen und Streamer. Alle anderen Köder (künstlich und natürlich), sowie Widerhaken und Mehrfachhaken sind verboten.

 

Haftung für Fischerinnen und Fischer

Alle Fischerinnen und Fischer haben sich über Wetterbedingungen, sowie Zufahrts- und Wanderwege selbst zu informieren. Die obgenannten Pächter übernehmen keinerlei Haftung.

 

Widerhandlungen

Wer gegen diese Regeln verstösst, wird vom Recht in diesen Seen zu Fischen ausgeschlossen. Widerhandlungen gegen die Fischereigesetzgebung werden zur Anzeige gebracht.

Fischereibewilligung lösen

Damit die Pächter wissen, wer in ihren Seen fischt, muss jede Person die dort fischen will, eine Fischereibewilligung lösen.