Drei Mitlieder unseres Vereins haben sich bereit erklärt, ihre privat gepachteten Bergseen unter gewissen Bedingungen allen Vereinsmitgliedern kostenlos zugänglich zu machen.
Es handelt sich um die 3 Seen:
Dritte See
(Alpjensee) 2609 m.ü.M, nördlich zwischen Simplon Dorf und Gondo.
Pächter: Stefan Wenger (mit weiteren Personen).
Mittelsee
2297 m.ü.M., nördlich von Geschinen.
Pächter: Till Manz (mit weiteren Personen).
Weiterer See im Goms
Pächter: David Briw (mit weiteren Personen).
Wer in einem der oben genannten Seen fischen will, muss:
Grundsätzlich gelten dieselben rechtlichen Grundlagen wie für alle anderen kantonalen Bergseen. Im Besonderen gelten zusätzlich nachfolgende Regeln.
Die 3 Bergseen gelten als Fliegenfischer-Gewässer, d.h.:
Fangzahlbeschränkung
Wie in allen Fliegenfischer-Gewässern des Kantons ist die maximale Fangzahl auf 2 Fische beschränkt. Alle Fische müssen schonend, mit Kescher entnommen werden.
Mindestfangmass
Wie in allen Fliegenfischer-Gewässern des Kantons beträgt das Mindestfangmass 40 cm. Fische unter 40 cm Länge müssen schonend zurückgesetzt werden.
Fangstatistik
Jede Fischerin, jeder Fischer muss eine Fangstatistik führen. Jeder gefangene Fisch muss dem Pächter per Mail innert 10 Tagen gemeldet werden, auch dann, wenn er das Mindestfangmass nicht erreicht hat und zurückgesetzt werden musste.
Erlaubte Fangmethoden
Erlaubt ist einzig das Fliegenfischen mit Fliegenrute.
Erlaubte Köder
Erlaubt sind künstliche Trockenfliegen, Nymphen und Streamer. Alle anderen Köder (künstlich und natürlich), sowie Widerhaken und Mehrfachhaken sind verboten.
Haftung für Fischerinnen und Fischer
Alle Fischerinnen und Fischer haben sich über Wetterbedingungen, sowie Zufahrts- und Wanderwege selbst zu informieren. Die obgenannten Pächter übernehmen keinerlei Haftung.
Widerhandlungen
Wer gegen diese Regeln verstösst, wird vom Recht in diesen Seen zu Fischen ausgeschlossen. Widerhandlungen gegen die Fischereigesetzgebung werden zur Anzeige gebracht.
Damit die Pächter wissen, wer in ihren Seen fischt, muss jede Person die dort fischen will, eine Fischereibewilligung lösen.